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DIE METHODE DER VERKNÜPFUNG DER RETROGRADEN KATASTERANALYSE MIT SCHRIFTLICHEN UND ARCHÄOLOGISCHEN QUELLEN

Andrej Pleterski

2 Die schriftlichen Quellen

Anhand der Schriftquellen läßt sich die Entwicklung der einzelnen Dörfer gleichfalls beleuchten. Damit jedoch die schriftlichen Erwähnungen der Dörfer aussagekräftig werden, müssen sie von ihrer ältesten bis zum Grundkataster zu einer geschlossenen Kette vereint werden. Die Urkunde über irgendwelche Hube im Dorf sagt nämlich an sich selbst nicht viel aus. Sie wird erst bedeutsam, sobald man weiß, um welche Hube es sich handelt.

Die Quellenkette für die Bleder Dörfer ist in der Regel folgendermaßen beschaffen: einzelne Erwähnungen in den Urkunden - planmäßige Inventarisierungen in den Urbarien - theresianischer Kataster (der sozusagen ein Auszug aus den Urbarien ist) - josephinischer Kataster (der die ganzheitliche Dorfflur zugleich mit ihrer zugehörigkeit zu den einzelnen Grundherren erörtert) - franziszeischer Kataster (wo die Dorfflur erstmals genau gezeichnet und vermessen ist).

Die Kette muß für jedes Dorf für sich geschlossen werden, wobei möglichst viele existierende Schriftquellen zu erfassen sind. Die Eigentumszersplitterung der einzelnen Dörfer, die zwar das Sammeln von Quellen erschwert, ist andererseits von Nutzen, sie erleichtert ja die Gleichsetzung der Huben und des in den Quellen erwähnten Besitzes.

Einige junge Hubenaufteilungen sind gut aus den aufeinander folgenden Besitzbeschreibungen ersichtlich, doch gibt es nur wenige solche Fälle. Die Entwicklung der dörflichen Grundstücke war in der Bleder Region hauptsächlich bereits bis zur Mitte des 13. Jh. abgeschlossen. Deswegen ist leicht verständlich, daß die Aufgliederung der Bleder Dörfer im 14. Jh., die in den Schriftquellen schon gut dokumentiert ist, in der Regel nur mit der endgültigen Aufteilung übereinstimmt, die der Plan der Dorfentwicklung vorstellt. Interessanter ist die Verknüpfung mit den Quellen des 11. und 12. Jh., aus denen die Teilung in die älteren, oft auch größeren Bebauungseinheiten noch zu ersehen ist. Derartige Urkunden, die über die Entstehung der Dörfer berichtet würden, gibt es für die Bleder Region nicht. Für ziemlich viele Dörfer hat sich die Kunde über ihre Enstehung noch in der Volksüberlieferung erhalten. Diese vermittelt zwar für die Entstehungszeit keine Jahreszahlen, erklärt jedoch ihre Nebenumstände.

Die richtige Quellenkette läßt sich häufig erst bei ihrer Parallelisierung mit dem Plan der Dorfentwicklung zusammensetzen. Allerdings gilt auch das Gegenteil. Beide Verfahren sind also miteinander verknüpft. Man kann jedes für sich durchführen, ihre Auswertung muß jedoch gleichzeitig erfolgen. - Für alles bisher Angeführte gilt, daß durch mehrmaliges Wiederholen das Resultat verbessert wird.

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Die sich auf den Grundbesitz in Spodnje Gorje bezeihenden Schriftquellen (Župa, III.2.c.) sind: vermutlich (die Lokalisierung ist nicht ganz eindeutig) schon die Brixener Urkunde aus den Jahren 1050-1065, die Urkunden aus den Jahren 1302, 1333, 1352, 1392, die Inventarisierung der Rechte des Grafen von Görz (Gorica) in Bled aus der Zeit um 1350, die zwei Urbarien der Bleder Propstei aus den Jahren 1430 und 1431, das Lehensbuch des Grafen von Cilli (Celje) aus 1436, das Lehensbuch der Habsburger für den ehemaligen Cilli-Besitz aus den Jahren 1457-1461, das Brixener Urbarium aus 1464, das Urbarium der Herrschaft Radmannsdorf (Radovljica) aus 1498, das Urbarium der Bleder Propstei aus 1524, das Urbarium der Herrschaft Radmannsdorf (Radovljica) aus 1579, das Brixener Urbarium aus 1602, das Brixener Urbarium aus der Zeit um 1731, der theresianische Kataster aus 1756, der josephinische Kataster aus 1785, der franziszeische Kataster aus 1827.

Abb. 11. Spodnje Gorje. Die einzelnen Huben und Besitze in der Kette der schriftlichen Quellen. Angeführt sind die Hausnummern, die Namen der Landbebauer, wenn sie bekannt sind, die Jahreszahl der Erwähnung, in Klammern aber die Hausnamen nach dem franziszeischen Kataster.

Die Kette dieser Quellen (Abb. 11) vermittelt uns, daß es zur Zersplitterung der Bebauungseinheit 5 in 5 und 1 höchstwahrscheinlich in der Zeitspanne zwischen dem 14. Jh. und dem J. 1464 gekommen ist. Die Hubengruppe 4, 9, 13, 14, 15 war noch 1392 eine Besitzeinheit, jedoch bereits in vier Huben und einen Hof (höchstwahrscheinlich Haus Nr. 4) aufgeteilt. Auch die Häuser Nr. 5 und 6 werden in den Quellen als Höfe angeführt. Falls sich die Urkunde aus den Jahren 1050-1065 tatsächlich auf Spodnje Gorje bezieht, könnte der darin angeführte Grundbesitz die erweiterte Bebauungseinheit 6-12-16 bedeuten. Zur Entstehung der einzelnen Huben kam es folglich in der Zeit nach der Mitte des 11. Jh. und vor dem 14. Jahrhundert. Demzufolge erklären die Schriftquellen nur den unteren Teil des Planes der Dorfentwicklung. Sie verraten, daß sein Oberteil aus der Zeit vor der Mitte des 11. Jh. stammt.

Nur einen Steinwurf weit vom südlichen, älteren Dorfkern entfernt wurde beim Sandgraben eine altslawische Nekropole entdeckt; leider wurde sie dabei fast zur Gänze vernichtet. Nach den erhaltenen Funden und Angaben der Einheimischen gehörte sie zumindest der Zeitspanne von der zweiten Hälfte des 8. Jh. bis zum 10. Jh. an, die Belegung kann indessen auch schon früher begonnen haben. Die Verknüpfung zwischen der Nekropole, dem Dorf und dessen Flur scheint logisch zu sein und würde den Oberteil des Planes der Dorfentwicklung erklären, wir möchten jedoch einen schlüssigeren Beweis haben. Diesen erbringen das Dorf Zgornje Bodešče und die altslawische Nekropole Dlesc pri Bodeščah.

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